Wiederaufnahme des Sportbetriebs
Der Freistaathat Lockerungen u.a. für den Sportbeschlossen. Basierend auf den regionalen Inzidenzwerten ist ab dem 8.März 2021 grundsätzlich eine Wiederaufnahme des Sportbetriebs möglich. Maßgeblich ist also die 7-Tagesinzidenz in Ihrem jeweiligen Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt. Derzeit erarbeiten wir zusammen mit dem Innenministerium detaillierte Regelungen für die Vereine und informieren Sie wieder, wenn diese erstellt sind. Damit der Sportbetrieb alsbald wieder starten kann. Eine grundsätzliche Übersicht finden Sie hier:
Zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs stellen wir Ihnen demnächst auch wieder zahlreiche Service-Unterlagen zur Verfügung wie Handlungsempfehlungen, ein Muster-Hygieneschutzkonzept im Verein (individuell anpassbar)und Plakate zum Aushang am und im Vereinsgelände. All diese Service-Unterlagen finden Sie dann wieder auf unserer Website www.blsv.de/coronavirus.
Verdoppelung der Vereinspauschale
Ein weiterer Lichtblick für die Sportvereine ist die Verdoppelung der Vereinspauschale. Um die durch den Lockdown verursachtenfinanziellen Schäden abzumildern, stockt der Freistaat die Vereinspauschale erneut von 20 auf 40 Millionen Euro auf. Das ist ein starkes Signal für den bayerischen Sport, für das wir dankbar sind. In den vergangenen Wochen hatten wir in unseren Kommunikationsmaßnahmen immer wieder auf die Beantragung der Vereinspauschale zum 1. März 2021 hingewiesen.
Überbrückungshilfe III
Bis 31.August 2021 kann ab sofort die Überbrückungshilfe III beantragt werden. Wichtig: Diese Hilfe kann auch von gemeinnützigen Sportvereinen ohne abhängig Beschäftigtebeantragt wer-den. Neu ist außerdem, dass auch der Ausfall von Mitgliedsbeiträgen und Spenden in die Be-rechnung der Hilfemiteinfließt. Nähere Informationen dazu finden Sie unter: BLSV FAQ Auswirkungen Corona (Seite 41)
Quelle: BLSV