Wie am 6. Mai 2020 von der Bundesregierung beschlossen, gelten die aktuellen Lockerungsmaßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie auch für den Sport. Diese sind mit der ab dem 11. Mai gültigen Fassung der Coronaschutzverordnung des Landes Bayern bestätigt worden.
Der Sport im Freien ist ab sofort wieder erlaubt. Bitte nehmt mit Euren Kommunen Kontakt auf und erfragt, ab wann und unter welchen Auflagen die Außensportanlagen wieder geöffnet sind. Hier die aktuellen Handlungsempfehlungen zur Wiederaufnahme des Vereinssports des Bayerischen Landes-Sportverbands.
Es gelten weiterhin einige Einschränkungen, für die vorab die Fachgremien des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), des Landessportbundes (LSB) Bayern und nicht zuletzt des American Football Verbandes Deutschland (AFVD) entsprechende Handlungsempfehlungen erarbeitet und veröffentlicht haben.